§ 38 FahrlG 2018 – Antrag auf amtliche Anerkennung
(1) Im Antrag auf amtliche Anerkennung hat der Bewerber den Namen und die Anschrift der Fahrlehrerausbildungsstätte anzugeben. Dem Antrag sind beizufügen 1. Unterlagen zum Nachweis der Eignung der für die verantwortliche Leitung der Fahrlehrerausbildungsstätte bestellten Person sowie eine Erklärung darüber, welche beruflichen Verpflichtungen die vorgesehene verantwortliche Leitung sonst noch zu erfüllen hat, 2. ein Verzeichnis der Lehrkräfte und Unterlagen zum Nachweis der Eignung der Lehrkräfte, 3. ein maßstabgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über deren Ausstattung, 4. eine Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen, 5. eine Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge, 6. der Ausbildungsplan, 7. ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der nicht älter als 3 Monate ist, 8. eine Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten.
Der Bewerber hat ferner ein Führungszeugnis im Sinne des § 30a Absatz 1 Nummer 1 des Bundeszentralregistergesetzes nach Maßgabe des § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes vorzulegen, das nicht älter drei Monate sein darf. Zur Ermittlung der Voraussetzungen nach § …
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