Anlage 1.1 FahrlG2018DV – (zu § 2 Absatz 1) Anwärterschein Fahrlehrer
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 9)
Zusammenhängend auf Neobondpapier in einer Stärke von 150 g/m2 ohne optische Aufheller, Farbe weiß, Breite 222 mm, Höhe 105 mm. In das Trägermaterial sind die folgenden fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmale eingearbeitet: 1. als Wasserzeichen das gesetzlich für die Bundesdruckerei geschützte Motiv „Stilisierter Bundesadler“, 2. nur unter UV-Licht sichtbare rot und blau fluoreszierende Melierfasern, 3. chemische Reagenzien.
Vorderseite
Rückseite
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).