§ 5 FFG 2025 – Organe der Filmförderungsanstalt
Organe der Filmförderungsanstalt sind 1. der Verwaltungsrat, 2. das Präsidium und 3. der Vorstand.
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
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