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§ 5 FFG 2025 – Organe der Filmförderungsanstalt

Organe der Filmförderungsanstalt sind 1. der Verwaltungsrat, 2. das Präsidium und 3. der Vorstand.

Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).

Enthält Informationen von OpenLegalData, lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0. Die enthaltenen Gesetze und Entscheidungen selbst sind amtliche Werke und gemeinfrei (§ 5 UrhG).