Rechtsbibliothek

§ 12 FinDPrV – Gliederung und Durchführung der Prüfung

(1) Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen.

(2) Die Prüfung bezieht sich auf den Prüfungsteil A (Privatkunden) und den Prüfungsteil B (Geschäftskunden).

(3) Der Prüfungsteil A (Privatkunden) umfasst die Handlungsbereiche: 1. Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebsaktivitäten, 2. Privatkundenberatung zu Geld- und Vermögensanlagen, 3. Privatkundenberatung zu Immobilien und Finanzierungen, 4. Privatkundenberatung zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensrisiken.

(4) Der Prüfungsteil B (Geschäftskunden) umfasst die Handlungsbereiche: 1. Unternehmens- und Personalführung, 2. Vertriebsplanung und -steuerung, 3. Beratung zur Unternehmensfinanzierung, 4. Risikoanalyse und Beratung zu Deckungskonzepten für Unternehmen, 5. Beratung zur betrieblichen Altersversorgung.

Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).

Enthält Informationen von OpenLegalData, lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0. Die enthaltenen Gesetze und Entscheidungen selbst sind amtliche Werke und gemeinfrei (§ 5 UrhG).