§ 5 FinDPrV – Inhalt der Prüfung
(1) Im Handlungsbereich „Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebsaktivitäten“ sollen die Kompetenzen nachgewiesen werden, unter Beachtung der rechtlichen, volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Gesamtsituation der Kundengruppen in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen erfassen und bedarfsgerechte Ziele formulieren sowie die eigenen Vertriebsaktivitäten zielgruppengerecht steuern zu können. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: 1. Zielgruppen festlegen und typische Bedarfe analysieren, 2. eigene Vertriebsziele setzen und Vertriebsaktivitäten steuern, 3. Zielgruppen adäquat ansprechen und Kunden gewinnen, 4. Kundenbetreuung planen und organisieren, 5. Kundenstruktur und Vertriebsergebnisse analysieren, Veränderungsbedarfe ermitteln sowie Maßnahmen zur Anpassung ergreifen.
(2) Im Handlungsbereich „Privatkundenberatung zu Geld- und Vermögensanlagen“ sollen die Kompetenzen nachgewiesen werden, die Situation des Kunden analysieren und eine entsprechende Produktauswahl unter Berücksichtigung des für den Kunden passenden Chancen- und Risikoverhältnisses und der rechtlichen, wirtschaftlichen sowie steuerlichen …