§ 10 FPStatG – Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind 1. Name und Anschrift der Erhebungseinheit sowie Berichts- und Dienststellennummer, 2. Name, Kontaktdaten der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen, 3. bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 5 auch die für den entsprechenden Haushalt zuständige oberste Bundes- oder Landesbehörde.
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