Anlage 17 FRG – Entgeltpunkte für jedes volle Kalenderjahr unterteilt nach Wirtschaftsbereichen und Leistungsgruppen
( Inhalt: Nicht darstellbare Tabelle, Fundstelle: BGBl. I 1989, 2369 - 2370 )
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).