Anlage 4 FSPersAV – (zu § 5 Abs. 2) Anforderungen an Lizenzscheine
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 1962) \*\*1.\*\* Einzelangaben Folgende Angaben müssen in der Lizenz aufgeführt sein, wobei die mit einem Stern gekennzeichneten Angaben ins Englische zu übersetzen sind: a) \*Name des erteilenden Staates oder der erteilenden Behörde (in Halbfettdruck); b) \*Titel der Lizenz (in Fettdruck); c) laufende Nummer der Lizenz (in arabischen Ziffern), die von der die Lizenz erteilenden Behörde vergeben wird; d) vollständiger Name des Inhabers der Lizenz; e) Geburtsdatum; f) Staatsangehörigkeit des Inhabers; g) Unterschrift des Inhabers; h) \*Bescheinigung der Gültigkeit und der Ermächtigung für den Inhaber, die mit der Lizenz verbundenen Rechte auszuüben, wobei Folgendes anzugeben ist: - 1) die Erlaubnisse, Befugnisse, Sprachenvermerke, Ausbildererlaubnis und Berechtigungen, - 2) Datum der jeweils erstmaligen Erteilung, - 3) Datum des Ablaufs der jeweiligen Gültigkeitsdauer; i) Unterschrift der die Lizenz ausstellenden Person und Datum der Erteilung; j) Stempel der Aufsichtsbehörde. Der Lizenz muss ein gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis beigefügt sein. \*\*2.\*\* Material Es ist Papier bester Qualität oder ein anderes geeignetes Material zu verwenden …