Rechtsbibliothek

§ 21 GADVDV – Laufbahnprüfung

Die Diplomprüfung ist gleichzeitig die Laufbahnprüfung. Sie besteht aus: 1. den Modulprüfungen in den fachtheoretischen und den praxisintegrierenden Studienabschnitten, 2. der Diplomarbeit und 3. dem Diplomkolloquium.

Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).

Enthält Informationen von OpenLegalData, lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0. Die enthaltenen Gesetze und Entscheidungen selbst sind amtliche Werke und gemeinfrei (§ 5 UrhG).