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§ 11 GAPInVeKoSV – Flächenbezogene Angaben

(1) Der Betriebsinhaber hat unter Angabe der von der zuständigen Behörde vorgesehenen Nutzungscodes folgende Informationen im Sammelantrag anzugeben: 1. alle landwirtschaftlichen Parzellen des Betriebes, 2. sämtliche Flächen des Betriebes nach § 11 Absatz 1 Nummer 3 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung.

Er hat dabei besonders zu bezeichnen: 1. Flächen, die für den Anbau von Hanf genutzt werden, unter Angabe der Saatgutsorte und der verwendeten Saatgutmengen in Kilogramm je Hektar, 2. Dauergrünlandflächen, 3. nicht unter Nummer 2 erfasste Flächen, die für den Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden, 4. landwirtschaftliche Flächen, die nicht für eine landwirtschaftliche Tätigkeit nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 und 2 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung genutzt werden, 5. Flächen nach § 11 Absatz 1 Nummer 3 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung, getrennt nach den Buchstaben a, b, c und d, 6. Flächen, für die ein Antrag auf Einkommensgrundstützung gestellt wird, 7. landwirtschaftliche Flächen mit ökologischem Landbau nach der Verordnung (EU) 2018/848 8. landwirtschaftliche Flächen mit Agri-Photovoltaik-Anlagen im Sinne des § 12 Absatz 5 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung, 9. …