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§ 16 GastroAusbV – Prüfungsbereich „Gasterlebnis, Verkaufsförderung und Warenlagerung“

(1) Im Prüfungsbereich „Gasterlebnis, Verkaufsförderung und Warenlagerung“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. im Schwerpunkt Restaurantservice a) gastorientiert zu handeln und das Gasterlebnis zu gestalten, b) Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen, einzuordnen und situationsbezogen Lösungen aufzuzeigen, c) verkaufsfördernde Maßnahmen anlassbezogen analog oder digital umzusetzen und dabei den Datenschutz und die Datensicherheit zu beachten, d) bei der Annahme und der Einlagerung von Waren die Anforderungen an die Werterhaltung und die Hygiene sowie die Vorgaben der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes einzuhalten sowie die hierzu ergriffenen Maßnahmen zu prüfen und zu dokumentieren, e) das anlass-, saison- oder themenbezogene Herrichten und Dekorieren von Gasträumen zu erläutern, f) Gäste zu empfangen und zu beraten, g) Serviceregeln und Serviceabläufe zu beschreiben und h) Zahlungen abzuwickeln und dabei Vorsichtsmaßnahmen bei der Annahme von Zahlungsmitteln zu beschreiben; 2. im Schwerpunkt Systemgastronomie a) gastorientiert zu handeln und das Gasterlebnis zu gestalten, b) Gästereaktionen, insbesondere Reklamationen, einzuordnen und …

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