§ 26 GastroAusbV – Prüfungsbereich „Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice“
(1) Die Prüfung im „Prüfungsbereich Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice“ besteht aus zwei Teilen.
(2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, gemäß vorgegebenen Eckpunkten einen internen zeitlichen Ablaufplan für eine Veranstaltung mit einem Vier-Gänge-Menü und korrespondierenden Getränken zu erstellen sowie für diese Veranstaltung 1. die Vorbereitungsarbeiten für den Service nach vorgegebenen Servierarten durchzuführen, 2. einen Tisch einzudecken, 3. ein Mischgetränk nach vorgegebener Rezeptur zuzubereiten, 4. einen Weinservice vorzubereiten, 5. das Vier-Gänge-Menü mit korrespondierenden Getränken zu servieren und 6. dabei mit den Gästen situationsbezogen zu kommunizieren.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 240 Minuten; innerhalb dieser Zeit sind dem Prüfling 30 Minuten für die Erstellung des Ablaufplans einzuräumen.
(3) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Angebote für Veranstaltungen zu kalkulieren und zu erstellen sowie die Durchführung einer Veranstaltung zu planen und dabei 1. Speisen und Getränke sowie deren Präsentationsformen zu empfehlen …
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