§ 5 GastroAusbV – Struktur der Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie sowie Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, 2. weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt a) Restaurantservice oder b) Systemgastronomie, 3. schwerpunktübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.
(2) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 1. Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin, 2. Annahme und Einlagerung von Waren, 3. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion, 4. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst, 5. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service und 6. Unterstützung verkaufsfördernder Maßnahmen.
(3) In den Schwerpunkten werden in folgenden Berufsbildpositionen weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt: 1. im Schwerpunkt Restaurantservice in den Berufsbildpositionen Wahrnehmung der …
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