§ 6 GastroAusbV – Struktur der Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 1. Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin, 2. Annahme und Einlagerung von Waren, 3. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion, 4. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst, 5. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service, 6. Unterstützung verkaufsfördernder Maßnahmen, 7. Herrichten und Pflegen von Gasträumen, 8. Betreuung und Beratung von und Kommunikation mit Gästen, Verkauf von Produkten und Dienstleistungen, 9. Wahrnehmung von Aufgaben an der Bar und am Getränkebuffet, 10. Bedienung von Reservierungs- und Kassensystemen, 11. Planung und Koordinierung von Serviceabläufen, 12. Servicearbeiten am Tisch des Gastes, 13. Konzeption von Veranstaltungen, Tagungen und …
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