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§ 7 GastroAusbV – Struktur der Berufsausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie sowie Ausbildungsberufsbild

(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 1. Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin, 2. Annahme und Einlagerung von Waren, 3. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion, 4. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst, 5. Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service, 6. Unterstützung verkaufsfördernder Maßnahmen, 7. Produktzubereitung, 8. Betreuung und Beratung von Gästen, Verkauf von Produkten und Dienstleistungen sowie Reklamationsmanagement, 9. Systemorganisation und Systemmanagement, 10. Warenwirtschaft, 11. Umsetzung von Personalprozessen, 12. Personalführung und -entwicklung, 13. Durchführung von Marketingaktivitäten und 14. kaufmännische Steuerung und Kontrolle sowie unternehmerisches Handeln.

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