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Anlage 4 GastroAusbV – (zu § 31 Absatz 2 und zu § 46 Absatz 2) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Bar und Wein

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 387)

| Lfd. Nr. | Teil der Zusatzqualifikation | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen | | --- | --- | --- | --- | | 1 | 2 | 3 | 4 | | 1 | Arbeiten an der Bar | - a) die Betriebsabläufe an der Bar organisieren, unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit sowie des Gesundheits- und Jugendschutzes - b) vor- und nachbereitende Arbeiten zur Sicherstellung des Barbetriebes durchführen - c) produktspezifische Gefäße, insbesondere Gläser, unterscheiden und im Gästebereich bereitstellen - d) Lagerbestände kontrollieren und dokumentieren sowie Waren nach den betrieblichen Vorgaben anfordern - e) Getränke fachgerecht lagern, insbesondere unter Beachtung der empfohlenen Trinktemperaturen - f) mit Gästen kommunizieren und Getränke unter Berücksichtigung von Gästewünschen und produkt-spezifischen Merkmalen empfehlen - g) Fachbegriffe der Bar anwenden - h) Getränkeangebote anlassbezogen zusammenstellen, dabei aktuelle Trends aufgreifen und eine Getränkekarte erstellen | 8 | | 2 | Produktkompetenz Longdrinks, Cocktails und Spirituosen | - a) Longdrinks und Cocktails nach klassischen Rezepturen sowie Trendcocktails …

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