Verordnung über das Genossenschaftsregister
Im Gesetz
- § 1 Zuständigkeit und Verfahren
- Anlage 1 (zu § 25) Inhalt des Genossenschaftsregisters in spaltenweiser Wiedergabe
- Anlage 2 (zu § 25) Inhalt des Genossenschaftsregisters als fortlaufender Text
- § 3 Benachrichtigung der Beteiligten
- § 4 Bekanntmachung der Registereintragungen
- § 6 Form der Anmeldung
- § 7 Sonstige Anzeigen und Erklärungen
- § 8 Form der einzureichenden Abschrift einer Urkunde
- § 15 Eintragung der Satzung
- § 16 Eintragung von Satzungsänderungen
- § 18 Vorstandsmitglieder, Prokuristen
- § 20 Eintragung der Auflösung
- § 21 Anmeldepflicht bei Beendigung der Liquidation und Eintragungen bei Insolvenz
- § 22 Eintragung der Nichtigkeit der Genossenschaft
- § 23 Eintragung der Nichtigkeit von Beschlüssen der Generalversammlung
- § 24 Berichtigung von Schreibfehlern
- § 25 Gestaltung des Genossenschaftsregisters
- § 26 Inhalt der Eintragungen
30 §§