Anlage 1 GenTSV 2021 – (zu § 5 Absatz 1) Allgemeine Kriterien für die Risikobewertung
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 1248 - 1250)
Allgemeine Kriterien für die Risikobewertung von Organismen bei gentechnischen Arbeiten, sofern relevant: \*\*1.\*\* Informationen über Spender- und Empfängerorganismen bzw. Ausgangsorganismen a) Name und Bezeichnung b) Grad der Verwandtschaft c) Herkunft d) Information über reproduktive Zyklen (sexuell/asexuell) des Ausgangsorganismus oder ggf. des Empfängerorganismus e) Angaben über frühere gentechnische Veränderungen f) Stabilität des Empfängerorganismus in Bezug auf die einschlägigen genetischen Merkmale g) Pathogenität des Organismus für abwehrgesunde Menschen oder Tiere h) kleinste infektiöse Dosis i) Toxizität für die Umwelt sowie Toxizität und Allergenität für Menschen j) Widerstandsfähigkeit des Organismus: Überleben des Organismus bzw. Erhalten der Vermehrungs- und Infektionsfähigkeit von Mikroorganismen unter relevanten Bedingungen k) Kolonisierungskapazität l) Wirtsbereich m) Art der Übertragung, z. B. durch - – direkten oder indirekten Kontakt mit der verletzten oder unverletzten Haut oder Schleimhaut - – Aerosole oder Staub über den Atemtrakt - – Wasser oder Lebensmittel über den Verdauungstrakt - – Biss, Stich oder Injektion …