Rechtsbibliothek
Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen
Im Gesetz
§ 1 Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen
§ 1a (zukünftig in Kraft)
§ 1b Aufgaben der Koordinierungsstelle; Verordnungsermächtigung
§ 1c (zukünftig in Kraft)
§ 2 Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung
§ 3 Geltungsbereich, Konkurrenzen
§ 4 Strafvorschriften