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§ 13 GfwtDBwVDV – Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens

(1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens dürfen höchstens vier der folgenden Auswahlinstrumente eingesetzt werden: 1. Leistungstest, 2. biographischer Fragebogen, 3. Persönlichkeitstest, 4. Simulationsaufgaben und 5. Aufsatz.

(2) Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens dauert in der Regel einen Arbeitstag.