§ 22 GfwtDBwVDV – Lehrgang „Menschenführung“
Im Lehrgang „Menschenführung“ werden den Anwärterinnen und Anwärtern die notwendigen Kenntnisse in den folgenden Bereichen vermittelt: 1. Menschenführung, 2. Führungs- und Organisationskultur sowie 3. Konflikt- und Selbstmanagement.
Der Lehrgang ist insbesondere auf die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse für die Wahrnehmung der Aufgaben als Führungskraft im Feuerwehreinsatz in zeitkritischen und psychisch belastenden Situationen ausgerichtet.