§ 23 GfwtDBwVDV – Lehrgang „Organisation, Recht und Betriebswirtschaftslehre“
Im Lehrgang „Organisation, Recht und Betriebswirtschaftslehre“ werden den Anwärterinnen und Anwärtern die notwendigen Kenntnisse in den folgenden Bereichen vermittelt: 1. Staatsrecht, Personalrecht, Einsatzrecht und Katastrophenschutzrecht, 2. Aufbau und Organisation der Bundeswehr sowie Grundlagen und Grundzüge des Verwaltungshandelns und 3. Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre.