§ 25 GfwtDBwVDV – Lehrgang „Zugführung“
Im Lehrgang „Zugführung“ werden den Anwärterinnen und Anwärtern aufbauend auf dem Lehrgang „Gruppenführung“ die Kenntnisse für den Einsatz als Zugführerin oder Zugführer vermittelt. Die Anwärterinnen und Anwärter sollen in der Lage sein, 1. taktische Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges selbständig zu führen, 2. die Funktion der Einsatzleitung bis zur Stärke eines erweiterten Zuges wahrzunehmen und 3. im vorbeugenden Brandschutz auf Standortebene mitzuwirken sowie Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes im Feuerwehreinsatz taktisch richtig einzusetzen.
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