§ 18 GIGV 2024 – Geschäfts- und Verfahrensordnung
(1) Das Kompetenzzentrum gibt sich eine Geschäfts- und Verfahrensordnung. Die Geschäfts- und Verfahrensordnung ergänzt und operationalisiert die in dieser Verordnung getroffenen Regelungen zu 1. der Struktur und der Organisation des Kompetenzzentrums, 2. der Aufgabenausgestaltung des Kompetenzzentrums, 3. der Zusammensetzung des Kompetenzzentrums, 4. dem bei der Aufgabenwahrnehmung anzuwendenden Verfahren, 5. den Modalitäten zur Beschlussfähigkeit, wobei dem vom Bundesministerium für Gesundheit entsandten außerordentlichen Mitglied ein Vetorecht einzuräumen ist und Beschlüsse mit Zweidrittelmehrheit zu treffen sind, wobei mindestens fünf Mitglieder ein Votum abzugeben haben, hierbei Vertretungen ein eigenes Votum und das Votum des vertretenen Mitglieds abzugeben haben, Umlaufbeschlüsse ermöglicht werden und Enthaltungen ausgeschlossen sind, 6. den Fristen für einzelne Handlungen und 7. der Erstattung von Aufwendungen.
Darüber hinaus regelt die Geschäfts- und Verfahrensordnung Näheres zur Mitbestimmung des Expertengremiums, insbesondere hinsichtlich der Aufgaben nach § 2 Absatz 2 Nummer 6 und 10, zur Aufnahme und Empfehlung von Standards sowie zum Betrieb der Wissensplattform.