§ 13 GntDBwVVDV – Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
(1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens dürfen höchstens vier der folgenden Auswahlinstrumente eingesetzt werden: 1. Leistungstest, 2. Persönlichkeitstest, 3. biographischer Fragebogen, 4. Simulationsaufgabe und 5. Aufsatz.
(2) Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens dauert in der Regel einen Arbeitstag.