§ 20 GntDBwVVDV – ECTS-Leistungspunkte
(1) Je Semester erwerben die Studierenden 30 Leistungspunkte nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS-Leistungspunkte).
(2) Ein ECTS-Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden.
(3) Für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums werden 180 ECTS-Leistungspunkte benötigt.
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