§ 47 GntDBwVVDV – Zulassung zur Verteidigung der Bachelorthesis und Termin
(1) Zugelassen zur Verteidigung der Bachelorthesis wird, wer 1. die Modulprüfungen in den Modulen 2 bis 19 und in allen Praxismodulen bestanden hat und 2. die Bachelorthesis bestanden hat.
(2) Den Termin für die Verteidigung der Bachelorthesis legt das Prüfungsamt fest.
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
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