§ 48 GntDBwVVDV – Bestandteile der Verteidigung der Bachelorthesis und Protokoll
(1) Die Verteidigung der Bachelorthesis besteht aus 1. einer Präsentation der Bachelorthesis, 2. einem wissenschaftlichen Gespräch über den Inhalt der Bachelorthesis und 3. einer fachbezogenen mündlichen Prüfung.
(2) In der Präsentation der Bachelorthesis soll die oder der Studierende nachweisen, dass sie oder er 1. sicheres Wissen zu dem bearbeiteten Thema besitzt und 2. fähig ist, die angewandten Methoden und erzielten Ergebnisse darzustellen und zu erläutern.
Die Präsentation dauert in der Regel 10 Minuten.
(3) In dem wissenschaftlichen Gespräch über den Inhalt der Bachelorthesis soll die oder der Studierende 1. die Bedeutung des bearbeiteten Themas und wesentliche Aussagen der Bachelorthesis vertreten sowie 2. Fragen der Prüfenden zum Thema und zum Vorgehen beantworten und diskutieren.
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