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Anlage 1 GrwV 2010 – (zu § 2 Absatz 1 und 3, § 3 Absatz 2) Beschreibung der Grundwasserkörper

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1519 - 1520) 1. Beschreibung Die Beschreibung der Grundwasserkörper muss mindestens enthalten: 1.1 Lage und Grenzen der Grundwasserkörper, 1.2 Belastungen, denen der Grundwasserkörper ausgesetzt sein kann, einschließlich - 1.2.1 diffuser Schadstoffquellen, - 1.2.2 punktueller Schadstoffquellen, - 1.2.3 Grundwasserentnahmen, - 1.2.4 künstlicher Grundwasseranreicherungen, 1.3 eine allgemeine Charakteristik der Deckschichten über dem Grundwasser im Einzugsgebiet, aus dem die Grundwasserneubildung erfolgt, 1.4 Grundwasserkörper, von denen Oberflächengewässerökosysteme oder Landökosysteme direkt abhängig sind. Für die Beschreibung können vorhandene Daten verwendet werden, z. B. hydrologische, geologische und bodenkundliche Daten sowie Landnutzungs-, Einleitungs- und Entnahmedaten. Zum Zwecke dieser erstmaligen Beschreibung können Grundwasserkörper zu Gruppen zusammengefasst werden. 2. Weitergehende Beschreibung Die Auswirkungen relevanter menschlicher Tätigkeiten auf das Grundwasser sind zu beschreiben. Dabei sind folgende Informationen einzuholen, soweit sie für die Beurteilung des Grundwasserkörpers oder der Gruppe von Grundwasserkörpern relevant sind: 2.1 …