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§ 38 GVIDVDV 2025 – Multiple-Choice-Aufgaben

(1) Multiple-Choice-Aufgaben können gestellt werden als 1. Einfach-Auswahlaufgaben (1 aus n) oder 2. Mehrfach-Auswahlaufgaben (x aus n).

(2) Eine Einfach-Auswahlaufgabe ist richtig beantwortet, wenn nur die zutreffende Antwort markiert worden ist.

(3) Eine Mehrfach-Auswahlaufgabe ist richtig beantwortet, wenn alle zutreffenden Antworten markiert worden sind und keine unzutreffende Antwort markiert worden ist. Eine Mehrfach-Auswahlaufgabe ist halbrichtig beantwortet, wenn 1. nur eine zutreffende Antwort nicht markiert oder nur eine unzutreffende Antwort markiert worden ist und 2. die Aufgabe im Übrigen richtig beantwortet worden ist.

In allen anderen Fällen ist die Aufgabe falsch beantwortet.

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