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Anlage 1 GwG 2017 – (zu den §§ 5, 10, 14, 15) Faktoren für ein potenziell geringeres Risiko

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1858; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Die Liste ist eine nicht abschließende Aufzählung von Faktoren und möglichen Anzeichen für ein potenziell geringeres Risiko nach § 14: 1. Faktoren bezüglich des Kundenrisikos: a) öffentliche, an einer Börse notierte Unternehmen, die (aufgrund von Börsenordnungen oder von Gesetzes wegen oder aufgrund durchsetzbarer Instrumente) solchen Offenlegungspflichten unterliegen, die Anforderungen an die Gewährleistung einer angemessenen Transparenz hinsichtlich des wirtschaftlichen Eigentümers auferlegen, b) öffentliche Verwaltungen oder Unternehmen, c) Kunden mit Wohnsitz in geografischen Gebieten mit geringerem Risiko nach Nummer 3. 2. Faktoren bezüglich des Produkt-, Dienstleistungs-, Transaktions- oder Vertriebskanalrisikos: a) Lebensversicherungspolicen mit niedriger Prämie, b) Versicherungspolicen für Rentenversicherungsverträge, sofern die Verträge weder eine Rückkaufklausel enthalten noch als Sicherheit für Darlehen dienen können, c) Rentensysteme und Pensionspläne oder vergleichbare Systeme, die den Arbeitnehmern Altersversorgungsleistungen bieten, wobei die Beiträge vom Gehalt abgezogen werden und die …

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