§ 18 HAG – Aufgaben des Heimarbeitsausschusses auf dem Gebiet der Entgeltregelung
Der Heimarbeitsausschuß hat die Aufgaben: a) auf das Zustandekommen von Tarifverträgen hinzuwirken; b) zur Vermeidung und Beendigung von Gesamtstreitigkeiten zwischen den in § 17 Abs. 1 genannten Parteien diesen auf Antrag einer Partei Vorschläge für den Abschluß eines Tarifvertrags zu unterbreiten; wird ein schriftlich abgefaßter Vorschlag von allen Parteien durch Erklärung gegenüber dem Heimarbeitsausschuß angenommen, so hat er die Wirkung eines Tarifvertrags; c) bindende Festsetzungen für Entgelte und sonstige Vertragsbedingungen nach Maßgabe des § 19 zu treffen.