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Anlage 11 HOAI 2013 – (zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5) Grundleistungen im Leistungsbild Freianlagen, Besondere Leistungen, Objektliste

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2341 - 2346)

11.1 Leistungsbild Freianlagen

| Grundleistungen | Besondere Leistungen | | --- | --- | | LPH 1 Grundlagenermittlung | | | - a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers oder vorliegender Planungs- und Genehmigungsunterlagen - b) Ortsbesichtigung - c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf - d) Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter - e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | - – Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung - – Kartieren und Untersuchen des Bestandes, Floristische oder faunistische Kartierungen - – Begutachtung des Standortes mit besonderen Methoden zum Beispiel Bodenanalysen - – Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Planunterlagen, Erstellen von Bestandskarten | | LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) | | | - a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten - b) Abstimmen der Zielvorstellungen - c) Erfassen, Bewerten und Erläutern der Wechselwirkungen im Ökosystem - d) Erarbeiten eines Planungskonzepts …

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