Rechtsbibliothek

Anlage 12 HOAI 2013 – (zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5) Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Besondere Leistungen, Objektliste

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2347 - 2356)

12.1 Leistungsbild Ingenieurbauwerke

| Grundleistungen | Besondere Leistungen | | --- | --- | | LPH 1 Grundlagenermittlung | | | - a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers - b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf - c) Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter - d) bei Objekten nach § 41 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern: Klären der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung - e) Ortsbesichtigung - f) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | - – Auswahl und Besichtigung ähnlicher Objekte | | LPH 2 Vorplanung | | | - a) Analysieren der Grundlagen - b) Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Dritter - c) Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit - d) Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten - e) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung …

Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).

Enthält Informationen von OpenLegalData, lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0. Die enthaltenen Gesetze und Entscheidungen selbst sind amtliche Werke und gemeinfrei (§ 5 UrhG).