Anlage 13 HOAI 2013 – (zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5) Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen, Besondere Leistungen, Objektliste
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2357 - 2362)
13.1 Leistungsbild Verkehrsanlagen
| Grundleistungen | Besondere Leistungen | | --- | --- | | LPH 1 Grundlagenermittlung | | | - a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers - b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf - c) Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter - d) Ortsbesichtigung - e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | - – Ermitteln besonderer, in den Normen nicht festgelegter Einwirkungen - – Auswahl und Besichtigen ähnlicher Objekte | | LPH 2 Vorplanung | | | - a) Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten - b) Analysieren der Grundlagen - c) Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Dritter - d) Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit - e) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung von bis zu 3 Varianten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer …
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