Anlage 14 HOAI 2013 – (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2) Grundleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung, Besondere Leistungen, Objektliste
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2363 - 2367)
14.1 Leistungsbild Tragwerksplanung
| Grundleistungen | Besondere Leistungen | | --- | --- | | LPH 1 Grundlagenermittlung | | | - a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner - b) Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden Planungsabsichten - c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | | | LPH 2 Vorplanung (Projekt- u. Planungsvorbereitung) | | | - a) Analysieren der Grundlagen - b) Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit - c) Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen für zum Beispiel Baustoffe, Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktionsraster und Gründungsart - d) Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit - e) Mitwirken bei …
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