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Anlage 15 HOAI 2013 – (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) Grundleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Besondere Leistungen, Objektliste

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2368 - 2374)

15.1 Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung

| Grundleistungen | Besondere Leistungen | | --- | --- | | LPH 1 Grundlagenermittlung | | | - a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner - b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung - c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | - – Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe Nutzungen zur Analyse der Bedürfnisse, Ziele und einschränkenden Gegebenheiten (Kosten-, Termine und andere Rahmenbedingungen) des Bauherrn und wichtiger Beteiligter - – Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteile - – Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse im Bestand - – Durchführen von Verbrauchsmessungen - – Endoskopische Untersuchungen - – Mitwirken bei der Ausarbeitung von Auslobungen und bei Vorprüfungen für Planungswettbewerbe | | LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) | | | - a) Analysieren der Grundlagen Mitwirken beim …

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