Anlage 9 HOAI 2013 – (zu § 18 Absatz 2, § 19 Absatz 2, § 23 Absatz 2, § 24 Absatz 2, § 25 Absatz 2, § 26 Absatz 2, § 27 Absatz 2) Besondere Leistungen zur Flächenplanung
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2331 - 2332)
Für die Leistungsbilder der Flächenplanung können insbesondere folgende Besondere Leistungen vereinbart werden: 1. Rahmensetzende Pläne und Konzepte: a) Leitbilder b) Entwicklungskonzepte c) Masterpläne d) Rahmenpläne 2. Städtebaulicher Entwurf: a) Grundlagenermittlung b) Vorentwurf c) Entwurf Der Städtebauliche Entwurf kann als Grundlage für Leistungen nach § 19 der HOAI dienen und Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbes sein. 3. Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung: a) Durchführen von Planungsaudits b) Vorabstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden c) Aufstellen und Überwachen von integrierten Terminplänen d) Vor- und Nachbereiten von planungsbezogenen Sitzungen e) Koordinieren von Planungsbeteiligten f) Moderation von Planungsverfahren g) Ausarbeiten von Leistungskatalogen für Leistungen Dritter h) Mitwirken bei Vergabeverfahren für Leistungen Dritter (Einholung von Angeboten, Vergabevorschläge) i) Prüfen und Bewerten von Leistungen Dritter j) Mitwirken beim Ermitteln von Fördermöglichkeiten k) Stellungnahmen zu Einzelvorhaben während der Planaufstellung 4. Leistungen zur Vorbereitung …
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