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§ 1 IndElAusbV 2007 – Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe

Die Ausbildungsberufe 1. Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme, 2. Elektroniker für Betriebstechnik/Elektronikerin für Betriebstechnik, 3. Elektroniker für Automatisierungstechnik/Elektronikerin für Automatisierungstechnik, 4. Elektroniker für Geräte und Systeme/Elektronikerin für Geräte und Systeme, 5. Elektroniker für Informations- und Systemtechnik und Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik

werden gemäß § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

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