§ 2 IndElAusbV 2007 – Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).