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Anlage 2 IndElAusbV 2007 – (zu § 8) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/zur Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 914 — 925)

Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen

| Berufs- bild- position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert mit Kernqualifikationen zu vermitteln sind | | --- | --- | --- | | 1 | 2 | 3 | | 13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 7 Absatz 1 Nummer 13) | - a) Kundenanforderungen analysieren - b) Änderungen von Energieversorgungsanlagen planen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen festlegen - c) Anlagen- und Nutzungsänderungen von technischen Systemen, insbesondere von Energieumwandlungseinrichtungen und Versorgungssystemen, planen - d) Änderungen von Kommunikations- und Datenübertragungssystemen planen - e) technische Schnittstellen und Netztopologien klären - f) Lösungen unter Berücksichtigung technischer Bestimmungen und rechtlicher Vorgaben planen und ausarbeiten, Kosten kalkulieren - g) Komponenten entsprechend den baulichen und nutzerspezifischen Vorgaben auswählen - h) Änderungen der Systeme und Durchführung der Arbeiten abstimmen, interne und externe Kunden beraten - i) technische Unterlagen für …

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