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Anlage 3 IndElAusbV 2007 – (zu § 12) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Betriebstechnik/zur Elektronikerin für Betriebstechnik

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 926 — 937)

Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen

| Berufs- bild- position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert mit Kernqualifikationen zu vermitteln sind | | --- | --- | --- | | 1 | 2 | 3 | | 13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 11 Absatz 1 Nummer 13) | - a) Kundenanforderungen analysieren - b) vorhandene Anlagen der Betriebstechnik beurteilen - c) Anlagenänderungen und -erweiterungen entwerfen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen festlegen, Komponenten und Leitungen auswählen - d) Auftragsunterlagen prüfen und mit den örtlichen Gegebenheiten vergleichen, Abgrenzung zu bauseitigen Leistungen festlegen - e) Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sensoren, Aktoren, Software und andere Komponenten auswählen - f) Anlagenänderungen unter Berücksichtigung der betrieblichen Abläufe von Kunden planen - g) die zu erbringende Leistung dokumentieren, Schaltungsunterlagen anpassen | | 14 | Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen (§ 11 Absatz 1 Nummer 14) | - a) Leitern, Gerüste und …

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