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Anlage 4 IndElAusbV 2007 – (zu § 15) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Automatisierungstechnik/zur Elektronikerin für Automatisierungstechnik

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 938 — 949)

Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen

| Berufs- bild- position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert mit Kernqualifikationen zu vermitteln sind | | --- | --- | --- | | 1 | 2 | 3 | | 13 | Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 15 Absatz 1 Nummer 13) | - a) technische Prozesse und deren Grundoperationen bewerten, Systemanforderungen analysieren - b) Prozesszusammenhänge schnittstellenübergreifend beachten und deren Wechselwirkung an Automatisierungssystemen berücksichtigen - c) bei der Entwicklung von Automatisierungslösungen mitwirken - d) Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sensoren, Aktoren, Software und andere Komponenten auswählen - e) technische Schnittstellen klären - f) Komponenten nach Vorgaben auswählen - g) technische Unterlagen für die Ausführung der Arbeiten erstellen | | 14 | Errichten von Einrichtungen der Automatisierungstechnik (§ 15 Absatz 1 Nummer 14) | - a) Systeme ändern, anpassen, verdrahten, verbinden, konfigurieren, montieren und demontieren - b) Maschinen, Geräte …

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