Anlage 7 IndElAusbV 2007 – (zu § 29) Ausbildungsrahmenplan für die Zusatzqualifikationen
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 972 — 974)
Teil A: Zusatzqualifikation Digitale Vernetzung
| Lfd. Nr. | Teil der Zusatzqualifikation | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen | | --- | --- | --- | --- | | 1 | 2 | 3 | 4 | | 1 | Analysieren von technischen Aufträgen und Entwickeln von Lösungen | - a) Kundenanforderungen hinsichtlich der geforderten Funktion und der technischen Umgebung analysieren - b) Ausgangszustand der Systeme analysieren, insbesondere Dokumentationen auswerten sowie Netztopologien, eingesetzte Software und technische Schnittstellen klären und dokumentieren - c) technische Prozesse und Umgebungsbedingungen analysieren und Anforderungen an Netzwerke feststellen - d) Lösungen unter Berücksichtigung von Spezifikationen, technischen Bestimmungen und rechtlichen Vorgaben planen und ausarbeiten, Netzwerkkomponenten auswählen, technische Unterlagen erstellen und Kosten kalkulieren - e) die Lösung zur Vernetzung und zu Änderungen am System mit dem Kunden abstimmen | 8 | | 2 | Errichten, Ändern und Prüfen von vernetzten Systemen | - a) Netzwerkkomponenten und Netzwerkbetriebssysteme installieren, anpassen und konfigurieren und …
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