Anlage 2 IndMetAusbV 2007 – (zu § 8) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker/zur Anlagenmechanikerin
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 992 – 1002)
Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen
| Berufs- bild- position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert mit Kernqualifikationen zu vermitteln sind | | --- | --- | --- | | 1 | 2 | 3 | | 14 | Bearbeiten von Aufträgen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14) | - a) Zeichnungen, insbesondere Rohrleitungspläne, isometrische Darstellungen, Abwicklungen, Fundament- und Lagepläne sowie Aufstellungspläne, lesen und anwenden - b) isometrische Skizzen von Rohrformstücken anfertigen - c) Rohrleitungsverläufe aufnehmen und isometrisch skizzieren - d) technische Sachverhalte im Hinblick auf die Auftragsabwicklung berufsübergreifend abstimmen - e) Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffe disponieren - f) Arbeitsablauf unter Berücksichtigung vor- und nachgelagerter Prozessschritte festlegen und sicherstellen - g) Schweiß- und Montagepläne lesen und umsetzen - h) Sicherungsmaßnahmen auf Baustellen oder Montageplätzen durchführen | | 15 | Herstellen und Montieren von Bauteilen und Baugruppen (§ 7 Absatz 1 Nummer 15) | - a) Werkstoffe und …