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Anlage 5 IndMetAusbV 2007 – (zu § 20) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Werkzeugmechaniker/zur Werkzeugmechanikerin

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1030 – 1042)

Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen

| Berufs- bild- position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert mit Kernqualifikationen zu vermitteln sind | | --- | --- | --- | | 1 | 2 | 3 | | 14 | Anfertigen von Bauteilen mit unterschiedlichen Bearbeitungsverfahren (§ 19 Absatz 1 Nummer 14) | - a) Fertigungsunterlagen oder Muster beschaffen und anwenden - b) Maschinenwerte ermitteln und einstellen, Werkzeuge auswählen, bereitstellen und einsetzen - c) Halbzeuge und Werkstücke unter Beachtung des Bearbeitungsverfahrens und der Werkstoffeigenschaften ausrichten und spannen - d) Bearbeitungswerkzeuge messen und Korrekturwerte berücksichtigen - e) Bauteile durch manuelle und maschinelle Schleif- oder Abtragsverfahren aus verschiedenen Werkstoffen nach betrieblichen Fertigungsunterlagen herstellen - f) Änderungen aufgrund konstruktiver und technischer Anforderungen durchführen - g) Stoffeigenschaften ändern - h) Bearbeitungsverfahren auswählen | | 15 | Montage und Demontage (§ 19 Absatz 1 Nummer 15) | - a) Bauteile …