Anlage 6 IndMetAusbV 2007 – (zu § 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Zerspanungsmechaniker/zur Zerspanungsmechanikerin
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1043 – 1053)
Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen
| Berufs- bild- position | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert mit Kernqualifikationen zu vermitteln sind | | --- | --- | --- | | 1 | 2 | 3 | | 14 | Planen des Fertigungsprozesses (§ 23 Absatz 1 Nummer 14) | - a) auftragsbezogene Unterlagen beschaffen und auf Vollständigkeit prüfen - b) Fertigungsauftrag analysieren und die technische Umsetzbarkeit beurteilen - c) Fertigungsverfahren und Prozessschritte festlegen - d) Werkzeugmaschine nach Werkstückanforderung auswählen - e) Werkzeuge und Schneidstoffe unter Beachtung der Fertigungsverfahren, des zu bearbeitenden Werkstoffes, der Bearbeitungsstabilität und der Werkstückgeometrie festlegen - f) Fertigungsparameter in Abhängigkeit von Werkstück, Werkstoff, Werkzeug und Schneidstoff festlegen | | 15 | Programmieren von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen oder Fertigungssystemen (§ 23 Absatz 1 Nummer 15) | - a) Dateneingabegeräte und Datenausgabegeräte sowie Datenträger handhaben - b) Programme erstellen - c) …