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§ 6 InhKontrollV – Anzeigeformulare, Vollständigkeit der Anzeige

(1) Für die Anzeigen 1. des beabsichtigten Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung nach § 2c Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, 2. der beabsichtigten Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung nach § 2c Absatz 1 Satz 6 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie 3. des unabsichtlichen Erwerbs oder der unabsichtlichen Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung nach § 2c Absatz 1 Satz 7 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes

ist das Formular „Erwerb-Erhöhung“ nach Anlage 1 zu verwenden. Für jeden Anzeigepflichtigen ist ein gesondertes Formular zu verwenden.

(2) Bei komplexen Beteiligungsstrukturen sind der Anzeige zusätzlich beizufügen: 1. das Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ nach Anlage 2 sowie 2. ein Schaubild der Beteiligungsstruktur vor und nach dem Erwerb oder der Erhöhung der bedeutenden Beteiligung unter Angabe der jeweils gehaltenen Kapitalanteile und Stimmrechtsanteile in Prozent.

Komplexe Beteiligungsstrukturen liegen insbesondere vor bei Beteiligungen, die gleichzeitig direkt und indirekt …

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