§ 8 InhKontrollV – Allgemeine Unterlagen und Erklärungen
Den Anzeigen sind folgende Unterlagen und Erklärungen beizufügen: 1. ein geeigneter aktueller Nachweis über die Identität oder die Existenz des Anzeigepflichtigen; geeignete Nachweise sind insbesondere: a) bei natürlichen Personen eine amtlich oder öffentlich beglaubigte Kopie eines gültigen Ausweises, der ein Lichtbild enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, b) bei sonstigen Anzeigepflichtigen amtlich oder öffentlich beglaubigte Kopien der Gründungsdokumente oder gleichwertig beweiskräftiger Dokumente und, wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates eine Eintragungspflicht in einem Register oder Verzeichnis besteht oder eine Eintragung freiwillig vorgenommen wurde, ein amtlich oder öffentlich beglaubigter, aktueller Auszug aus dem Handels-, Vereins-, Genossenschafts-, Partnerschafts- oder Stiftungsregister oder einem vergleichbaren öffentlichen Register oder Verzeichnis, 2. sofern der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist, eine amtlich oder öffentlich beglaubigte Kopie der aktuellen Satzung, des aktuellen Gesellschaftsvertrages oder einer gleichwertigen Vereinbarung, 3. sofern der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist, eine Liste mit …