§ 21 InVeKoSV 2015 – Antrag auf Zuweisung der Zahlungsansprüche
(1) Die Zuweisung von Zahlungsansprüchen für die Basisprämie ist 1. bis zum 15. Mai 2015 oder, 2. soweit ein Antrag in einem späteren Jahr gestellt werden kann, bis zum 15. Mai des jeweiligen Jahres
nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften schriftlich bei der Landesstelle zu beantragen.
(2) Der Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen ist gemeinsam mit dem Sammelantrag zu stellen. Die Beihilfefähigkeit der Fläche ist auch bei der Beantragung der Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve mittels Geltendmachung der Fläche als beihilfefähige Fläche für die Basisprämie im Sammelantrag in dem betreffenden Jahr nachzuweisen.
(3) In dem Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen hat der Betriebsinhaber unter Beifügen geeigneter Nachweise anzugeben, auf welche Grundlage er seinen Anspruch stützt.